Universität Osnabrück

Institut für Erziehungswissenschaft


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Ich muss meine Abschlussarbeit abgeben. Wo und wie soll ich das tun?

Vor dem Hintergrund der Schließung der Copyshops können Bachelor- und Masterarbeiten fristwahrend als PDF-Dokument per E-Mail an das für Sie zuständige Prüfungsamt geschickt werden, müssen jedoch, sobald es wieder möglich ist, unaufgefordert in drei gebundenen Exemplaren im Prüfungsamt eingereicht werden.

Dissertationen können ebenfalls als PDF-Dokument eingereicht werden.

 

Ich kann meine Abschlussarbeit nicht fristgerecht abgeben, weil ich aufgrund der Schließung der Bibliotheken nicht auf die notwendige Literatur zurückgreifen kann. Was soll ich tun?

Auf Antrag an das zuständige Prüfungsamt erfolgt eine Verlängerung der Bearbeitungszeit um den Zeitraum der Schließung der Bibliotheken, soweit und solange die Schließung in Ihren Bearbeitungszeitraum fällt.

 

Ich kann meine Abschlussarbeit nicht fristgerecht abgeben, weil ich auf Daten angewiesen bin, die in der aktuellen Situation nicht erhoben werden können. Was soll ich tun?

Sprechen Sie mit Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer und schlagen Sie ihm/ihr möglichst eine durchdachte und praktikable inhaltliche Anpassung vor. Falls sich aus diesem Gespräch die Notwendigkeit für eine verlängerte Frist ergibt, stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei Ihrem zuständigen Prüfungsausschuss (Abgabe im Prüfungsamt). Sofern Sie und Ihr Betreuer bzw. Ihre Betreuerin feststellen, dass eine Bearbeitung des Themas auch mit einer längeren Bearbeitungsfrist nicht möglich ist, kann das Thema abgeändert werden. Auch hierfür müssen Sie einen Antrag im Prüfungsamt einreichen.

 

Ich war zu einer jetzt gestrichenen Prüfung in OPIUM angemeldet. Muss ich mich jetzt in OPIUM oder im Prüfungsamt abmelden?

Nein, lassen Sie alle OPIUM-Anmeldungen erstmal so wie sie sind. Sobald ein neuer Prüfungstermin gefunden werden kann, wird dieser nach üblichem Schema bekannt gegeben. Sie werden dann auch darüber informiert, wie mit Ihren bisherigen Anmeldungen verfahren wird. Bitte achten Sie auf Ankündigungen!

 

Fällt meine Prüfung wirklich aus?

Alle Präsenzprüfungen werden bis zum 19. April 2020 abgesagt. Das bedeutet, dass keine Klausuren, mündliche Prüfungen, Präsentationen oder ähnliche Prüfungsformate als Präsenzprüfungen stattfinden können. Prüfungen sollten allerdings unter bestimmten Umständen in digitaler Form (z. B. als Videokonferenzen oder Online-Klausuren) ermöglicht werden, beispielsweise wenn Termine für die Einstellung in das Referendariat eingehalten werden müssen. Mündliche Prüfungen können in Eigenverantwortung des Fachs digital stattfinden, sofern hierüber zwischen der/dem Dozierenden und dem Prüfling ein Einverständnis besteht. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zu Ihrem/Ihrer Dozent*in auf. Bei entsprechendem Einverständnis zwischen der/dem Dozierenden und dem Prüfling ist es ebenso möglich, die Prüfungsform zu ändern, – z.B. eine Präsenzprüfung in eine Hausarbeit zu verwandeln.

 

Wann kann ich die gestrichene Prüfung nachholen?

Zurzeit ist das noch nicht bekannt und hängt von der Entwicklung der Situation ab. Sobald die Möglichkeit zu Prüfungen gegeben und zu vertreten ist, werden die Fächer oder die Dozent*innen neue Prüfungstermine ansetzen und nach üblichem Schema bekannt geben. Bitte achten Sie auf entsprechende Ankündigungen!

 

Wie stelle ich einen Antrag?

Ein Antrag ist wie bisher an den Prüfungsausschuss zu stellen, mit Abgabe beim zuständigen Prüfungsamt. Solange keine Sprechzeiten stattfinden bzw. empfohlen wird, physische Kontakte möglichst zu vermeiden, schicken Sie Ihren unterschriebenen Antrag (digitale Unterschrift ausreichend) bitte per E-Mail an das für Sie zuständige Prüfungsamt (https://www.fb3.uni-osnabrueck.de/studium/pruefungsamt.html). Auch Anträge auf Zulassung zur Bachelor-/Masterarbeit können per E-Mail eingereicht werden. Anstelle der Unterschriften beider Prüfer*innen kann auch eine E-Mail beigefügt werden, mit der die Prüfer*innen Ihre Bereitschaft bestätigen, die Arbeit zu begutachten.

 

Ich habe einen Joker-Antrag gestellt. Die Prüfung fällt jetzt aber aus. Was mache ich mit dem Antrag? Muss ich an der nächsten angebotenen Prüfung teilnehmen? Muss ich den Joker-Antrag neu stellen?

Ihr Joker-Antrag ist aus rechtlicher Sicht weiterhin gültig. Bitte verfahren Sie grundsätzlich ansonsten so wie für gestrichene Prüfungen sonst auch. Sobald ein Ersatztermin für die Prüfung gefunden und angekündigt ist, müssen Sie Ihr zuständiges Prüfungsamt für die Anmeldung zur Prüfung kontaktieren (da Sie manuell zur Prüfung zugelassen werden müssen, ist die fristgemäße Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsamt für Ihre Prüfungsanmeldung in Zukunft also erneut zwingend notwendig).

 

Ich musste mein Schulpraktikum abbrechen. Muss ich die fehlende Zeit nachholen?

Schulpraktika, die durch Schließung der Schulen abgebrochen werden mussten, werden nicht fortgesetzt. Ggf. fallen allerdings Zusatzleistungen an, um die Fehlzeiten zu kompensieren. Bitte beachten Sie zudem, dass der zu GHR300 gehörige Praxisblock bislang nicht abgebrochen, sondern bis auf Weiteres ausgesetzt wurde. Genauere Informationen zu den einzelnen Praxisformen finden Sie auf der Homepage des Zentrums für Lehrerbildung

 

Darf ich mich in den Universitätsgebäuden und -räumen aufhalten?

Die Universität ist (noch) nicht geschlossen, aber die Universitätsgebäude sind abgeschlossen und können nur mit entsprechender Schließberechtigung durch die Mitarbeiter*innen betreten werden. Die Räume sind deshalb geschlossen und auch geschlossen zu halten. Ein Zusammenkommen von Menschen soll so mit Ihrer Unterstützung zum Schutz aller verhindert werden. 
Hochschulleitung. [Stand 20.03.20 / 14:00 Uhr]

 

Ich brauche ein BAFÖG-Bescheinigung. Was soll ich tun?

Verfahren Sie analog wie zu „Wie stelle ich einen Antrag?“. 
Die HSL hofft, dass auf Bundesebene Regelungen gefunden werden, das SoSe nicht in die Regelstudienzeit einzurechnen, so dass den Studierenden, die BAföG empfangen, kein Nachteil erwächst.

 

Ich habe eine Frage zu meinem Studium (Beratungsbedarf, Anrechnungsfragen usw.). Wohin wende ich mich?

Bitte wenden Sie sich an die gleichen Stellen wie bisher auch. Auch wenn es ein eingeschränkter Betrieb ist, sind doch alle zentralen Stellen (z. B. Prüfungsamt, Prüfungsausschüsse, Dekanate, Fachstudienberatungen) in der Regel durch Work / Home-Office-Mitarbeiter*innen besetzt. Es werden keine Präsenzsprechstunden angeboten, jedoch Beratung per Telefon oder Email.

 

Weitere Infos finden Sie hier:

www.uni-osnabrueck.de/informationen-zum-corona-virus/

 

 Stand 23.03.20 / 11:00 Uhr